Allgemeine Vertragsbedingungen für Lieferungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Von unseren Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung den Preis gleicher Waren generell ermäßigen oder erhöhen, gilt der neue Preis. Eine Preiserhöhung muss dem Besteller unverzüglich mitgeteilt werden. Widerspricht der Besteller der Preiserhöhung binnen einer Woche nach Empfang der Mitteilung, haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Unsere Entscheidung müssen wir dem Besteller unverzüglich bekannt geben. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, sind weitere Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei Sukzessivlieferungsverträgen für die noch nicht gelieferten Mengen.
  3. Zahlungen sind an uns direkt zu leisten. Skonto muss ausdrücklich auch der Höhe nach vereinbart sein. Sein Abzug ist nur berechtigt, wenn alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Rechnungen spätestens gleichzeitig beglichen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch ohne eine Mahnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug befinden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wechsel gelten nicht als Barzahlung; sie werden nur nach Vereinbarung erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung. Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind nur mit unserer Zustimmung zulässig.
    Bei Akkreditiven trägt die Eröffnungsprovision und die Dokumenten-Auf-nahmeprovision der Akkreditivsteller. Die bei Inkassi- und Clean-payment-Zahlungen im Lande des Käufers entsprechenden Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers, bei Wechselzahlungen auch die etwaigen Wechselsteuern.
  4. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurücktreten. Weiter Ansprüche sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für unseres Lieferungen ist der jeweilige Versandort.
  5. Angaben über Qualität, Abmessungen, Prozentgehalte oder Mischungsver-hältnisse sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen.
  6. Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkannt werden können, muss der Käufer binnen einer Woche nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 24 Monate nach Eingang der Lieferung beim Besteller, angezeigt werden. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung der Ware hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder den Kauf rückgängig zu machen, sofern wir uns nicht bereit erklären, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen oder die Ware zurückzunehmen und Ersatz zu liefern. Wird der Kauf rückgängig gemacht, erstatten wir eine vom Käufer schon geleistete Zahlung, sobald wir wieder im Besitz der Ware sind. Andere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-ansprüche aller Art, sind ausgeschlossen.
  7. An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise vom Besteller vergütet werden. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen, sowie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungs-zweck. Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers angefertigt werden, untersagt wird, sind wir – ohne zur Prüfung des Rechtsverhältnisses verpflichtet zu sein – unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt.
  8. Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, z. B. höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als einen Monat ab vereinbartem Lieferdatum, so sind wir zur Nachlieferung nicht verpflichtet. Auch der Käufer ist dann insoweit zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
  9. Beratungen und Auskünfte, z. B. über Einsatz, Verarbeitung und Anwendung der Waren erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  10. Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsganges zu verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Veräußert der Käufer die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Der Käufer tritt diese Forderungen an uns ab und wird uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Der Käufer ist berechtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis berechtigt den Käufer nicht, in anderer Weise, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung über die Forderung zu verfügen.
    Kommt der Käufer uns gegenüber seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nach, so können wir die Einziehungsbefugnis widerrufen und vom Käufer verlangen, dass er die Abtretung dem Schuldner bekannt gibt. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Ware erstreckt, gepfändet oder wird über das Vermögen des Käufers das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, so sind wir unverzüglich davon zu unterrichten.
  11. Wir sind berechtigt, die Lieferung bis zur Bewirkung der vereinbarten Gegenleistung oder der Leistung entsprechender Sicherheiten zu verweigern, wenn uns bei Vertragsabschluss bestehender erheblicher Zahlungsrückstand des Bestellers oder seine schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsabschluss bekannt wird oder sich seine Vermögenslage nach Vertrags-abschluss verschlechtert.
  12. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Much. Der Verkäufer kann daneben nach seiner Wahl auch bei dem für den Besteller örtlich zuständigen Gericht klagen.

Fuhrmann GmbH
Bövingen 139
D – 53804 Much

AG Siegburg HRB 2474
USt.-IdNr.: DE 123108396
Steuer-Nr. 220/5804/0316

Geschäftsführung:
Arndt Fuhrmann

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Allgemeine Einkaufsbedingungen
General Conditions of Purchase